Die "Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim" und das "Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim" bitten um Mithilfe zur Unterstützung von "Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerkes GKN II in Neckarwestheim.

Entsprechende Unterschriftenlisten sind zu finden unter: www.atomerbe-neckarwestheim.de.

In der Unterschriftenliste heißt es:

Wir erheben deshalb folgende Einwendungen und Forderungen:

  • die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung muss vor den Einspar-Interessen der EnBW stehen.
  • vor der Genehmigung muss von der EnBW ein radiologisches Gesamtkataster der Atomanlage sowie eine Bestandsaufnahme des gesamten radioaktiven Inventars erstellt und veröffentlicht werden, welches nicht nur auf Abschätzungen und Hochrechnungen beruht.
  • die Heraus- und Freigabe (Freimessen) von geringradioaktivem Strahlenmüll in großen Mengen u. dessen unkontrolliertes Einschleusen in die allgemeine Wiederverwertung lehnen wir als gesundheitsgefährdend ab!
  • den BürgerInnen ist eine angemessene Beurteilung des EnBW-Vorhabens in einem vorgezogenen und viel zu frühen Verfahren nicht möglich, welches zudem die einzige Bürgerbeteiligung überhaupt darstellt. Die geplanten Abbauschritte sind spekulativ und unkonkret beschrieben.
  • Stilllegung und Abriss müssen deshalb umfassend in mehreren öffentlichen Genehmigungsverfahren festgelegt werden und nicht in ein späteres „internes Aufsichtsverfahren“ unter Ausschluss der BürgerInnen verschoben werden.
  • wir lehnen einen Abriss des Reaktors vor einer grundsätzlichen Klärung des langfristigen weiteren Umgangs mit radioaktivem Atommüll ab! Bis heute ist kein Endlager für hoch-, mittel- und schwachradioaktiven Müll in Sicht! Bei einem späteren Abriss nimmt die Gesamtradioaktivität ab und ist weniger gefahrvoll – wir haben also Zeit!
  • die EnBW befindet sich auch im Landesbesitz. Die Landes-Atomaufsicht – vor allem das Umweltministerium - hat dadurch ihre Neutralität verloren, ist befangen und handelt auch so!
  • solange sich Brennelemente im Reaktorgebäude befinden, dürfen keine Abrissmaßnahmen vorgenommen werden!
  • kein Abtransport von radioaktivem Material, der Atommüll verbleibt bis zur Klärung des langfristigen weiteren Umgangs vor Ort. Ebenso darf Neckarwestheim nicht zum zentralen Müll-Knotenpunkt der Abfälle aus Philippsburg/Obrigheim werden.
  • sofortiges Abschalten von GKN II und aller Atomanlagen – keine weitere Atommüllproduktion!

Wir fordern die vollständige Veröffentlichung aller Antrags- und Genehmigung-Unterlagen im Internet. Sonst kann kein Erörterungsverfahren durchgeführt werden!