Aus dem neusten .ausgestrahlt Newsletter:

Liebe Freund*innen,

die Bundesregierung plant mit einer Änderung des Atomgesetzes eine massive Einschränkung von Kläger*innen-Rechten, wenn es um die Sicherung von Atomanlagen vor terroristischen Angriffen geht. Zukünftig sollen Entscheidungen der Behörden kaum noch gerichtlich überprüft werden können. Die Gewaltenteilung wird damit massiv eingeschränkt.

Seit dem 11. September 2001, also seit über 19 Jahren, ist bekannt, dass Atomanlagen Ziel von absichtlich herbeigeführten Flugzeugabstürzen werden können. Die damaligen Attentäter hatten auch ein amerikanisches AKW in ihre Anschlagspläne mit einbezogen. Die deutschen Reaktoren und Atommüll-Zwischenlager sind nicht auseichend gegen den Aufprall einer großen Verkehrsmaschine gesichert. Dies führte dazu, dass die Genehmigung für die Castor-Halle am AKW Brunsbüttel 2013 vom Oberverwaltungsgericht Schleswig aufgehoben wurde. Weder der Betreiber Vattenfall noch die Genehmigungsbehörde (damals das Bundesamt für Strahlenschutz) konnten dem Gericht nachweisen, dass das Gebäude den Absturz eines Airbus A380 überstehen würde.

Dass damals nicht alle Zwischenlager in Deutschland ihre Betriebserlaubnis verloren, lag daran, dass ihre Genehmigung bereits rechtskräftig war und damit das Schleswiger Urteil keine Folgen für sie hatte. Auch das Lager in Brunsbüttel wurde nicht geräumt, sondern darf aufgrund einer Notverordnung der Kieler Landesregierung weiterbetrieben werden. Ein Antrag auf eine neue Genehmigung ist bis heute nicht bewilligt. Offensichtlich ist der Nachweis nicht zu erbringen, wenn er danach gerichtlich überprüft werden kann. Das soll sich jetzt ändern.

Betroffen ist davon aber nicht nur Brunsbüttel. Alle Genehmigungen der Zwischenlager sind auf 40 Jahre begrenzt und laufen zwischen 2034 und 2047 aus. Wenn die Betreiber dann eine Verlängerung der Genehmigung bekommen, kann diese bisher beklagt werden. Das soll mit der jetzt geplanten Gesetzesänderung verhindert werden.

Wer es genauer wissen will: Der Hamburger Atomrechts-Spezialist und Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit hat im Auftrag von Greenpeace und dem BUND eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst.

Herzliche Grüße

Jochen Stay
und das ganze .ausgestrahlt-Team

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