Irren ist menschlich - sagt man. Beim Rückbau von kerntechnischen Anlagen könnten Fehler aber zur Gefährdung von Menschen führen. Beim Rückbau in Philippsburg musste man auf Grund eines Einzel-Ereignisses mühevoll Erfahrungen sammeln. Es ist zu wünschen, dass diese Erfahrungen mit allen Rückbauprojekten geteilt werden.

In dem Abschlussbericht: „Nuklidvektorvertauschung in KKP 1“ (07.03.2024) heißt es dazu:

Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) als Betreiberin der Kernkraftwerksblöcke Philippsburg 1 und 2 (KKP 1 und 2) stellte am 13. April 2022 bei einer rückwirkenden Nuklidvektor-Überprüfung fest, dass ein unpassender Nuklidvektor bei der uneingeschränkten Freigabe eines Gebindes mit metallischen Reststoffen aus KKP 1 verwendet wurde. Der Reststoff war zum Zeitpunkt der Feststellung bereits als konventioneller Reststoff in einem Container mit anderen metallischen Reststoffen einem Entsorgungsunternehmen übergeben und von diesem weiterbearbeitet worden."

Im Klartext heißt das, dass man solch einen Fehler nachträglich nicht mehr korrigieren kann. Radioaktiver Abfall oberhalb der Grenzwerte wurde in den Stoffkreislauf zurückgeführt! In der Zusammenfassung stellt der Bericht fest:

Die am 13.04.2022 festgestellte Nuklidvektorverwechslung an Reststoffen, die aus dem Abbau des Kernkraftwerksblock 1 in Philippsburg (KKP 1) stammen, wurde vertieft untersucht und hatte eine breit angelegte Überprüfung aller am Standort erzeugten Gebinde zur Folge (Kapitel 2). Für alle rund 27.200 Gebinde, die bereits freigegeben waren, konnte nachgewiesen werden, dass eine Verletzung des 10-Mikrosievert-Kriteriums der Freigabe höchst unwahrscheinlich ist".

SW.