.ausgestrahlt: 12. November 2020:

Die Vattenfall-AKW Brunsbüttel und Krümmel hatten schon vier Jahre lang, also seit 2007, aufgrund von Störfällen und technischen Mängeln keinen Strom mehr erzeugt, als der Bundestag 2011 ihre endgültige Stilllegung beschloss. Diese Unfähigkeit der AKW-Betreiber, ihre Anlagen sicher zu betreiben, wird jetzt vom Bundesverfassungsgericht noch belohnt. Der Staat muss für nicht in Anspruch genommene "Reststrommengen" Schadenersatz zahlen.

 

Lesen Sie die Pressemitteilung: https://www.ausgestrahlt.de/presse/uebersicht/verfassungsgericht-unfahigkeit-der-akw-betreiber-w/

nd.DerTag / nd.DieWoche fasst am 12. November 2020 unter dem Titel "Eigentum ist Diebstahl - Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage von Vattenfall wegen des Atomausstiegs" zusammen:

Das Bundesverfassungsgericht stellt damit den Schutz des Eigentums und seiner profitorientierten Nutzung über die ebenfalls im Grundgesetz festgeschriebene Pflicht des Eigentums, dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen.

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