Aus der Pressemitteilung "Ärztetagsbeschlüsse gegen die Freisetzung von gering radioaktivem Material aus dem Rückbau von Atomkraftwerken haben Bestand" (03.02.2018)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Deutsche Ärztetag haben in 2016 und 2017 Entschließungen verabschiedet, in denen sie vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die allgemeine Wiederverwertung gering radioaktiven Restmülls aus dem Rückbau von Atomkraftwerken oder deren Einbau in konventionelle Bauschuttdeponien warnen. In den Entschließungen wurden die zuständigen Behörden aufgefordert, den beim Rückbau anfallenden gering radioaktiven Restmüll stattdessen auf den Kernkraftwerksgeländen zu verwahren. Zur tiefergehenden Befassung mit der Thematik fand am 03. Februar 2018 in Stuttgart ein Symposium der Landesärztekammer statt, das sich mit Rückbaukonzepten und den gesundheitlichen Risiken gering radioaktiver Strahlenbelastung befasste. Bei der gut besuchten Veranstaltung wurden das Freimessverfahren und die geltenden Konzepte des Strahlenschutzes von Befürwortern und Kritikern des Verfahrens kontrovers diskutiert.

https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/03022018_Freisetzung.pdf