Überwachung/Katastrophenschutz
Sieben ausländische AKW's um Deutschland - Grund genug, sich auf einen Notfall vorzubereiten!
Das Strahlenschutzgesetz von 2017 gab mit § 98 folgenden gesetzlichen Auftrag:
"Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bewertet mögliche Notfallexpositionssituationen. Auf seinen Vorschlag erlässt die Bundesregierung einen allgemeinen Notfallplan des Bundes. Der allgemeine Notfallplan des Bundes wird als allgemeine Verwaltungsvorschrift mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen."
Nun ist es endlich soweit. Sechs Jahre nach obigem Auftrag hat die Verwaltungsvorschrift mit dem sperrigen Namen "Allgemeine Verwaltungsvorschrift für einen Allgemeinen Notfallplan des Bundes nach § 98 des Strahlenschutzgesetzes (ANoPl-Bund)" das Licht der Welt erblickt!
Dass eine solche Verwaltungsvorschrift auch nach Abschaltung der letzten deutschen AKW's notwendig ist, erkennt man an den zugrunde gelegten Notfall-Referenz-Szenarien:
Radioaktive Freisetzung am Garchinger Reaktor
Das Umweltinstitut München e.V. informiert (18.05.2020):
Am Garchinger Forschungsreaktor FRM II wurde im März und April Radioaktivität freigesetzt. Dabei wurde der Jahresgrenzwert für das Kohlenstoffisotop C-14 um 15 Prozent überschritten. Dies meldete die Betreiberin, die TU München der Aufsichtsbehörde, dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 14. Mai – mehrere Wochen nach dem Zwischenfall.
Bei Trocknungsarbeiten an sogenannten Ionenaustauscherharzen sei versäumt worden, eine CO2 Abscheideeinheit anzuschalten, sodass das C-14 ungehindert in die Abluft gelangte.
Hätte der Zwischenfall früher bemerkt werden können?
Transparenz gefordert
Darf der Reaktor weiter betrieben werden?
Link zum Artikel: http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2020/atom/radioaktive-freisetzung-am-garchinger-reaktor.html