HMI/HZB
Einwendung gemäß §7 Abs.1 der AtVfV gegen den Antrag zur Stilllegung und zum Abbau des Forschungsreaktors BER II
Einwendung gemäß §7 Abs.1 der AtVfV gegen den Antrag zur Stilllegung und zum Abbau des Forschungsreaktors BER II. Einwendungen sind noch bis zum 28.01.2026 möglich.
Das Helmholtz-Zentrum Berlin hat mit Schreiben vom 24. April 2017 die Erteilung einer Genehmigung nach §7 Abs.3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Forschungsreaktors BER II beantragt.
Meine Betroffenheit hat mehrere Ebenen:
- Ich fühle mich als Anwohner in Potsdam, der über Jahrzehnte in einer Entfernung von Luftlinie knapp 2 Kilometer zum BER II wohnt, als direkt betroffener Bürger. Diese Betroffenheit war während des Reaktorbetriebes durch einen möglichen Katastrophenfall weitaus höher gewesen. Durch die Abschaltung des Reaktors ist diese Gefahr nunmehr geringer aber nicht Null.
- Ich habe als Mitglied im Dialogverfahren das HZB, die handelnden Personen und den Reaktor näher kennengelernt. Im Verlaufe des Dialogs habe ich gelernt, dass eine interessierte, kritische Öffentlichkeit durchaus positiv auf das Gesamtprojekt des HZBs wirken kann. Mit diesem tieferen Blickwinkel macht es mich betroffen, wenn die Qualität der ausgelegten UVP-Unterlagen zu wünschen übriglässt.
- Ich fühle mich als Brandenburger ebenfalls betroffen, da man in Berlin keine Deponie für eine beschränkte (spezifische) Freigabe radioaktiver Stoffe hat und diese damit im Brandenburger Umland landen werden.
- Als Bürger der Bundesrepublik fühle ich mich betroffen, da ich nicht der Meinung bin, dass große Teile des Atommülls im Namen des 10µSv-Konzeptes in den Stoffkreislauf zurückkehren sollten.
- Ich fühle mich als Steuerzahler betroffen. Nach einem teuren Bau / der Umrüstung / und den immensen laufenden Kosten während des Betriebs des Großforschungsgerätes werden die Steuerzahler nun nochmals kräftig beim Rückbau zur Kasse gebeten. Und die Art und Weise des Rückbaus beeinflussen natürlich diese Rückbaukosten. Dennoch darf eine Kostenreduktion nicht auf zum Abbau von Sicherheit führen.
Ich bringe nachfolgende Einwendungen vor, damit die Atomaufsicht diese in den Abwägungsprozess einfließen lässt. Daher erhebe ich folgende Einwendungen:
Der perfide Ausdruck des „FREIMESSEN“s
Nachfolgend dokumentieren wir an dieser Stelle eine Einwendung im laufenden UVP-Verfahren zum Rückbau des BER II.
Einwendungen sind noch bis zum 28.01.2026 möglich.
Betreff: Einwendung zum Rückbauverfahren „Forschungsreaktor Wannsee“
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Rückbau der Reaktoren Wannsee möchte ich als pensionierte Ärztin folgende Einwendungen abgeben: wie weltweit üblich, werden strahlende Einrichtung an die äußersten Landesgrenzen gebaut, um die eigene Bevölkerung vor den Auswirkungen von Havarien möglichst zu schützen. So auch in Berlin geschehen. Im hiesigen Fall sind wir allerdings durch die Wiedervereinigung nicht mehr nur für Berlin, sondern auch für das näher am Reaktor gelegene Babelsberg und Potsdam verantwortlich, - im Sinne des „Freimessens“ gilt die Verantwortung allerdings für jedermann!
BUND Berlin unterstützt mit Tool Einwendungen zum Berliner Atomreaktor-Rückbau
Noch bis 28. Januar 2026 besteht die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen zum Rückbauverfahren des Forschungsreaktors Wannsee des Helmholtz-Zentrums Berlin zu beteiligen. Prinzipiell ist jede Person, die eine persönliche Betroffenheit geltend machen will, berechtigt, eine Stellungnahme einzureichen, die auch beachtet werden muss. Der BUND Berlin hat nun ein Online-Tool entwickelt, das in wenigen Schritten dabei unterstützt, eine Stellungnahme zu erstellen, halbautomatisch auszufüllen und als PDF herunterzuladen. Die Stellungnahme wird nicht automatisch versendet – Nutzende behalten jederzeit die volle Kontrolle.
Das Tool findet sich unter folgender Internetadresse: https://www.bund-projekte.de/einwendungen/wannsee/
Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt im UVP Verfahren zum Stilllegungs- und Rückbauvorhaben BER II
Die Auslegung
Am 18.11.2025 hat die Auslegungsfrist für die Öffentlichkeitsbeteiligung im UVP Verfahren zum Stilllegungs- und Rückbauvorhaben BER II begonnen.
Die Auslegung findet in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich zum 28.01.2026 statt. Die Auslegungsunterlagen können digital im UVP-Portal abgerufen werden oder in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin (siehe Pressemitteilung) eingesehen werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 7 Abs. 1 der AtVfV innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 28.01.2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das unterschriebene elektronische Dokument unter dem Stichwort „Stilllegung BER II“ an die E-Mail-Adresse
Weitere Informationen zu diesem Vorhaben sowie die Bekanntmachung sind auf der Webseite der Senatsverwaltung einsehbar.
Doch jeder sollte sich fragen: Bin auch ich betroffen?
Infotag am 05.04.2025: Rückbau des Forschungsreaktors BER II
Datum: 5. April 2025
Uhrzeit: von 13h bis 19h
Ort: Jugendfreizeiteinrichtung im alten Rathaus Wannsee, Königstraße 42, 14109 Berlin
Das HZB hat einen Informationstag organisiert, um die Öffentlichkeit über alle sich aus dem Rückbau des Forschungsreaktors ergebenden Vorhaben des HZB zu informieren. Mit dabei sind Mitglieder der Begleitgruppe im Dialogverfahren.
Schwerpunkte:
- Was ist der BER II und wie funktionierte der Forschungsreaktor?
- Forschung mit Neutronen
- Rückbau des BER II /Wie kann sich die Öffentlichkeit beteiligen?
- Zwischenlagerung in Wannsee
- Strahlenschutz hautnah
Unterkategorien
ZRA Beitragsanzahl: 1
Landessammelstelle Berlin
Berliner Forschungsreaktoren Beitragsanzahl: 57
Forschungsreaktoren BER I und II