Berliner Forschungsreaktoren
Warum muss der Forschungsreaktor in Wannsee stillgelegt werden?
Der Reaktor (Baujahr 1973) ist technisch überholt und weist große Mängel auf. 1989 wurde er erweitert und modernisiert, allerdings nicht nach dem vorgeschriebenen "neuesten Stand von Wissenschaft und Technik". Im Forschungsreaktor werden mittels Kernspaltung Neutronen gewonnen, mit deren Hilfe u. a. Materialforschung betrieben wird. Die Parteien und die Betreiberfirma, die Helmholtzgesellschaft Berlin (HZB) verschweigen, dass es Alternativen gibt. Neutronen können heute ohne Kernspaltung mittels Spallationsquellen gewonnen werden. Entsprechende Anlagen gibt es in England und der Schweiz.
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Geht der Forschungsreaktor im HZB wieder in Betrieb?
Der Forschungsreaktor im Helmholtz-Zentrum überdauerte die Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima, genauso wie die Rot-Grüne Koalition unter Walter Momper, in der die Umweltsenatorin Michaela Schreier die Anlage schließen wollte. Auch die Diskussion der Flugrouten konnte dem Reaktor nichts anhaben. Doch jetzt scheint das Ende des Reaktors nahe zu sein. Ausgerechnet auf Grund der Aussagen eines ehemaligen Abteilungseiters des HZB’s.
BER II, so der Name des Forschungsreaktors, wurde am 9. Dezember 1985 offiziell eingeweiht. Das ist jetzt immerhin über 26 Jahre her. Dr.-Ing. Karl Thilo Scholz, Jahrgang 1968, war von Dezember 2007 bis zu seiner Entlassung am 18. Februar 2011 der Leiter für Konstruktion und Werkstätten der Standorte Wannsee und Adlershof. Seine Abteilung kümmerte sich um die Solarforschung, um den Reaktors und um die Versuchsapparaturen am Reaktor.
„Wir waren nicht für technische Probleme im Tagesbetrieb zuständig, sondern für Umbauten an der Anlage,“ erklärt Scholz seine Arbeit. Darunter fällt auch ein Riss in der Kühlwasserleitung. „Für mich war nicht das alarmierende der Riss selber, sondern, dass es überhaupt zu einem Riss gekommen ist. Das ist ein Indiz für die Versprödung des Materials,“ erklärt Dr. Scholz und rechnet aus, dass der Reaktor eine Laufzeit von über 20 Jahren hinter sich hat.
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Forschungsreaktor - Helmholtz-Zentrum Berlin
Infos zum Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums Berlin (früher Hahn-Meitner-Institut)
Kurz vor Inbetriebnahme des Forschungsreaktors befanden wir uns in einer Zeit des Kalten Krieges: die sog. „friedliche Nutzung“ der Atomkraft, war immer engverzahnt mit einer aggressiven Atompolitik, die auf drohen und abschrecken baute und uns immer einen Millimeter nahe am weltweiten Atomkrieg hielt. Ab 1955 durften deutsche Wissenschaftler wieder offiziell Atomforschung betreiben. Fast zeitgleich mit der Gründung des Atomministeriums, konstituierte sich um 1956 unter dem Vorsitz von Franz Josef Strauß die Deutsche Atomkommission. 1957 wurde dann der Grundstein für das Berliner Atomforschungszentrum gelegt, eines der fünf nuklearen Großforschungszentren der BRD.
Fehlende Deponie für den Freigabeatommüll ...
Die "Anti-Atom-Initiative Karlsruhe" hat uns die Pressemitteilung "Abriss der Atomkraftwerke in Philippsburg läuft nicht rund" vom 03.06.2024 übergeben. Darin heißt es u.a.:
Der ‚Rückbau‘ der Atomreaktoren in Philippsburg stockt. Grund: Es gibt keine Deponie für den Freigabeatommüll im Landkreis Karlsruhe. Herr Schell (EnBW-Vorstandsvorsitzender bis März 2024) hatte 2023 mit Namensnennung den Landkreischef Schnaudigel dafür verantwortlich gemacht. In der EnBW- Hauptversammlung 2024 wurde dies erneut bestätigt und der Schaden mit einem unteren zweistelligen Millionenbetrag angegeben.
In allen Infokommissionen haben wir, die Anti-Atom-Initiative Karlsruhe, den Landkreis auf seine Bringschuld für diese Deponie hingewiesen. Anscheinend ohne Erfolg"
Aus der Mitteilung der Europäischen Wirtschaftsdienst GmbH (EUWID 11/2023) wissen wir, dass es sich um sogenannte "freigemessene, nicht radioaktive Abfälle" handelt, für die der Landkreis Karlsruhe keine geeignete Deponie besitzt. Versucht man diese Informationen in die Begriffswelt der Strahlenschutzverordnung umzusetzen, dann wird es sich wahrscheinlich um Abfälle aus dem AKW handeln, die
- für eine "Uneingeschränkte Freigabe" NICHT in Frage kommen, da die nachgewiesene Aktivität in diesen Chargen die "festgelegten Freigabewerte für die uneingeschränkte Freigabe" überschreitet. Damit darf dieser Abfall NICHT "uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden",
- jedoch die Bedingungen für eine "Spezifische Freigabe" erfüllen z.B. bei einer spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling durch Einschmelzen oder eine Maximalmenge für die Abgabe auf eine geiegnete Deponie.
Nur so wird verständlich, dass man für diese Abfälle auf eine geeignete Deponie angewiesen ist. Die Mindestanforderungen an eine solche Deponie wurden in der Strahlenschutzverordnung Anlage 8 definiert.
Zweiter Zwischenbericht der Begleitgruppe zum Rückbau des Forschungsreaktors BER II
Da der Begriff "Begleitgruppe" aus der Überschrift nur wenig bekannt ist, soll an dieser Stelle kurz das moderierte Dialogverfahren zum Rückbau des Forschungsreaktors BER II skizziert werden. Das Dialogverfahren wurde 2017 durch das HZB ins Leben gerufen. Die Dialoggruppe setzt sich aus der Begleitgruppe und Vertretern des HZB zusammen. Und in der Begleitgruppe wiederum sind interessierte Bürger, Vertreter von Verbänden, BI's und Parteien. An dem Dialogverfahren zum Rückbau des Berliner Forschungsreaktors BER II nehmen auch Vertreter unseres Anti-Atom-Bündnisses Berlin Potsdam teil.
Im April diesen Jahres hatte die Begleitgruppe das Dokument "Zweiter Zwischenbericht der Begleitgruppe zum Rückbau des Forschungsreaktors BER II des Helmholtz-Zentrums Berlin (HZB)" verabschiedet.
Wir möchten an dieser Stelle nur die Schlussbemerkung aus dem Zwischenbericht zitieren:
Die Begleitgruppe stellt mit einer gewissen Befriedigung fest, dass es in den bisherigen Diskussionen zum Stilllegungsprozess und zu erforderlichen Maßnahmen zumeist gelungen ist, mit dem HZB jeweils einen Konsens zu erreichen. Es sind jedoch noch einige Dissens-Punkte übriggeblieben, bei denen die Begleitgruppe hofft, dass sie sich im weiteren Verlauf ausräumen lassen.
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Unterkategorien
BER I Beitragsanzahl: 2
Die Reste des BER I
Betrieb/Nachbetrieb BER II Beitragsanzahl: 16
Betrieb und Nachbetrieb BER II
Stilllegung und Rückbau Beitragsanzahl: 33
UVP-Verfahren für Stilllegung und Rückbau, Dialogverfahren