Das Anti-Atom-Bündnis Berlin Potsdam hatte beim Petitionsausschuss des Bundestages eine Beschwerde "Unterlassenes Amtshandeln des BMUB bezüglich des Atomreaktors BER II" am 02.11.2016 eingereicht (PM).

Der Vorwurf des unterlassenen Amtshandelns lässt sich nach Eingang der ausführlichen Stellungnahme des BMUB (01/2017) nicht mehr aufrechterhalten, da das Bundesum­weltministerium an die SSK die Anforderung gestellt hatte, die Planungsgebiete in der Umgebung der sonstigen Einrichtungen und Anlagen, wie z. B. Forschungsreaktoren zu bewerten. Die SSK veröffentlichte eine entsprechende Stellungnahmen 2015. Aus Sicht des Anti-Atom-Bündnisses Berlin Potsdam entkräftete die Stellungnahme des BMUB jedoch nicht alle Punkte der Petition. Aus diesem Grund wurde am 16.02.2017 eine Erwiderung an den Petitionsausschuss geschickt.
Nach mehr als einem Jahr Bearbeitungszeit - immerhin war eine Bundestagswahl mit schwierigen Koalitionsverhandlungen dazwischen gekommen – wurde mit Brief vom 22.01.2018 das obige Petitionsverfahren beendet. Sicherlich hat die Antwort auf die Petition viel Aufwand bedeutet und tatsächlich hat diese auch Klärendes in sich gehabt und dennoch bleiben für das Anti-Atom-Bündnis Berlin Potsdam viele Fragen unbeantwortet.

Hier ein paar Beispiele:

  • Es war bemängelt worden, dass es keine Abwägung des Nutzens gegen das Risiko des Reaktors gibt. Dazu "ermittelte" der Petitionsausschuss, dass es ein externes Expertengremium gibt, welches beurteilt, dass das Vorhaben der Antragsteller auf Experimentierzeit vom wissenschaftlichen Standpunkt her sinnvoll und wichtig ist. Weiterhin werde das Risiko kontinuierlich von der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde überwacht und bewertet.
    Auch nach dieser Antwort behaupten wir weiterhin: "Der Bund (BMBF) hat keinen Prozess implementiert, um den Nutzen der Forschung an kerntechnischen Großforschungsgeräten zu verifizieren."
    Aus Sicht des Anti-Atom Bündnisses Berlin Potsdam hätte 2012 nach Vorlage des RSK Berichtes eine gesellschaftliche Neubewertung und eine Aktualisierung der Risiko-Nutzen-Analyse erfolgen müssen.
  • Auf die Frage nach dem Stand der Arbeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz, die bei der Bestimmung der Planungsradien für Kernkraftwerke eingesetzte Methodik auf alle Szenarien anzuwenden und die entsprechenden Schutzstrategien zu entwickeln, wird gesagt, die Arbeit sei "weit fortgeschritten". Das Ergebnis bleibe abzuwarten.
    Es wird kein Datum genannt, wann mit einem Ende der "Beratungen" zu rechnen ist.
  • Das Anti-Atom-Bündnis Berlin Potsdam hatte kritisiert, dass nicht der "worst case Fall" unter der Wirkung eines Treibstoffbrandes die Basis des Katastrophenschutzplanes bildet. Der Ausschuss hebt in der Antwort hervor, dass derzeit von einer trockenen Kernschmelze mit einer Freisetzung des gesamten flüchtigen Inventars ausgegangen wird.
    Da der Ausschuss sich offenbar keine eigene Meinung zu bilden willens oder imstande ist, bemerkt er nicht, dass nur von gasförmigen Substanzen die Rede ist, dass ein Brand mit Rauchentwicklung (radioaktiver Staub) nicht betrachtet wird.
    Eine bisher uns unbekannte Information: Die Berliner Behörde hat ein Gutachten zu den Auswirkungen eines gezielten Flugzeugabsturzes auf den BER II auch unter Berücksichtigung eines Treibstoffbrandes erstellen lassen. Das Gutachten ist jedoch geheim. Die Bewertung dieser Studie durch die RSK ist veröffentlicht und alles andere als beruhigend.
  • Zum Szenario "terroristischer Flugzeugangriff" wird auf die behördliche Einschätzung, zuletzt veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 07.09.2016, verwiesen (BAnz AT 07.09.2016 B5).
    Ein solches Szenario wird von Experten für unwahrscheinlich gehalten. Deswegen brauchen kerntechnische Einrichtungen in Deutschland nicht so gebaut zu sein, dass sie solchen Angriffen standhalten.
  • Der Petitionsausschuss veranlasste, die Petition an das Abgeordnetenhaus von Berlin weiterzuleiten, da die Erarbeitung von Notfallplänen Ländersache ist.
  • Übriges: Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.