Es gibt einen sehr ausführlichen Bericht der Bundesregierung zur Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und der Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle in Vorbereitung der sechsten internationalen Überprüfungskonferenz, die im Mai 2018 in Wien stattfinden wird. Der Bericht wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit Stand 30.8.2017 erstellt.

http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/details-nukleare-sicherheit/artikel/bericht-der-bundesrepublik-deutschland-fuer-die-sechste-ueberpruefungskonferenz-im-mai-2018

Darin zu finden: Endlagerkommission, die Zwischenlagerung, die Finanzierung von Abbau und Entsorgung, die Zuordnung von Verantwortlichkeiten allgemein. Die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle wird länger als vorgesehen dauern, weil ein Endlager frühestens 2050 vorhanden sein kann. Das macht Probleme mit dem Platz in den Zwischenlagern, die so lange nicht geleert werden können, und den Behältern.

In Westeuropa werden Sicherheitsmaßstäbe in der Kerntechnik gemeinsam entwickelt, die Umsetzung soll in nationaler Verantwortung erfolgen. 18 Staaten sind bisher Mitglied in dieser Western European Nuclear Regulators' Association (WENRA), u.a. auch Deutschland.

Bezüge zum HZB:

  • Seite 72: Brennelemente aus dem BER II wurden bislang in die Vereinigten Staaten von Amerika rückgeführt.
  • Seite 62: Das für den BER II vorgesehene zentrale Zwischenlager für die abgebrannten Brennelemente ist Ahaus
  • Seite 314 (Tabelle L-10): Der BER II wird noch nicht als Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Forschungseinrichtungen aufgeführt.
  • Seite 316 (Tabelle L-12): Die Landessammelstelle Berlin (ZRA) befindet sich im Helmholtz-Zentrum Berlin und ist für Abfälle aus Medizin, Forschung und Industrie für max. 800 m3 konzipiert.
  • Seite 323 (Tabelle L-16): Der BER I wird mit dem Status: „beseitigt“ geführt.

Hintergrund (Wikipedia):

Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit oder Nukleare Sicherheitskonvention (eng. Convention on Nuclear Safety) ist ein multilaterales Abkommen zur weltweiten Erhöhung der Sicherheit ziviler Kernkraftwerke. Das Übereinkommen wurde zwischen den Jahren 1992 und 1994 in mehreren Expertenrunden entwickelt und am 17. Juni 1994 in Wien verabschiedet. Es trat am 24. Oktober 1996 in Kraft. Bislang wurde das Abkommen von 65 Vertragsparteien unterzeichnet und von 60 Staaten sowie von EURATOM ratifiziert.