Stilllegung und Rückbau
Schacht KONRAD: Entsorgungskommission fordert Missachtung von Grund- und Trinkwasserschutz
Derzeitig gibt es in Deutschland kein Endlager für radioaktive Abfälle, weder für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, noch für die hochradioaktiven Abfälle. Dennoch muss das HZB in Vorbereitung des Rückbaus des Forschungsreaktors planen. Und die Planungen des HZB basieren auf den offiziellen Verlautbarungen der BGE "Zu Beginn der 2030er Jahre soll die Einlagerung von bis zu 303.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktiver Abfälle beginnen."
Auf der anderen Seite gibt es jedoch massive Einwände in der betroffenen Region und eine offene Klage des BUND vom 10.10.2024 gegen den Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Schacht Konrad in Salzgitter. Heute wurde eine Presseerklärung der AG Schacht Konrad zu einer Stellungnahme der Entsorgungskommission (ESK) vom 24./25. Oktober 2024 herausgegeben. Darin heißt es:
Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können." und
Die Umsetzung der GwE ... ist nicht praktikabel und wird die Einlagerung von Abfallgebinden in das Endlager Konrad verhindern."
Für die AG Schacht Konrad sind die Empfehlungen der ESK nicht akzeptabel. In ihrer Erklärung heißt es:
Fehlende Deponie für den Freigabeatommüll ...
Die "Anti-Atom-Initiative Karlsruhe" hat uns die Pressemitteilung "Abriss der Atomkraftwerke in Philippsburg läuft nicht rund" vom 03.06.2024 übergeben. Darin heißt es u.a.:
Der ‚Rückbau‘ der Atomreaktoren in Philippsburg stockt. Grund: Es gibt keine Deponie für den Freigabeatommüll im Landkreis Karlsruhe. Herr Schell (EnBW-Vorstandsvorsitzender bis März 2024) hatte 2023 mit Namensnennung den Landkreischef Schnaudigel dafür verantwortlich gemacht. In der EnBW- Hauptversammlung 2024 wurde dies erneut bestätigt und der Schaden mit einem unteren zweistelligen Millionenbetrag angegeben.
In allen Infokommissionen haben wir, die Anti-Atom-Initiative Karlsruhe, den Landkreis auf seine Bringschuld für diese Deponie hingewiesen. Anscheinend ohne Erfolg"
Aus der Mitteilung der Europäischen Wirtschaftsdienst GmbH (EUWID 11/2023) wissen wir, dass es sich um sogenannte "freigemessene, nicht radioaktive Abfälle" handelt, für die der Landkreis Karlsruhe keine geeignete Deponie besitzt. Versucht man diese Informationen in die Begriffswelt der Strahlenschutzverordnung umzusetzen, dann wird es sich wahrscheinlich um Abfälle aus dem AKW handeln, die
- für eine "Uneingeschränkte Freigabe" NICHT in Frage kommen, da die nachgewiesene Aktivität in diesen Chargen die "festgelegten Freigabewerte für die uneingeschränkte Freigabe" überschreitet. Damit darf dieser Abfall NICHT "uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden",
- jedoch die Bedingungen für eine "Spezifische Freigabe" erfüllen z.B. bei einer spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling durch Einschmelzen oder eine Maximalmenge für die Abgabe auf eine geiegnete Deponie.
Nur so wird verständlich, dass man für diese Abfälle auf eine geeignete Deponie angewiesen ist. Die Mindestanforderungen an eine solche Deponie wurden in der Strahlenschutzverordnung Anlage 8 definiert.
Zweiter Zwischenbericht der Begleitgruppe zum Rückbau des Forschungsreaktors BER II
Da der Begriff "Begleitgruppe" aus der Überschrift nur wenig bekannt ist, soll an dieser Stelle kurz das moderierte Dialogverfahren zum Rückbau des Forschungsreaktors BER II skizziert werden. Das Dialogverfahren wurde 2017 durch das HZB ins Leben gerufen. Die Dialoggruppe setzt sich aus der Begleitgruppe und Vertretern des HZB zusammen. Und in der Begleitgruppe wiederum sind interessierte Bürger, Vertreter von Verbänden, BI's und Parteien. An dem Dialogverfahren zum Rückbau des Berliner Forschungsreaktors BER II nehmen auch Vertreter unseres Anti-Atom-Bündnisses Berlin Potsdam teil.
Im April diesen Jahres hatte die Begleitgruppe das Dokument "Zweiter Zwischenbericht der Begleitgruppe zum Rückbau des Forschungsreaktors BER II des Helmholtz-Zentrums Berlin (HZB)" verabschiedet.
Wir möchten an dieser Stelle nur die Schlussbemerkung aus dem Zwischenbericht zitieren:
Die Begleitgruppe stellt mit einer gewissen Befriedigung fest, dass es in den bisherigen Diskussionen zum Stilllegungsprozess und zu erforderlichen Maßnahmen zumeist gelungen ist, mit dem HZB jeweils einen Konsens zu erreichen. Es sind jedoch noch einige Dissens-Punkte übriggeblieben, bei denen die Begleitgruppe hofft, dass sie sich im weiteren Verlauf ausräumen lassen.
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Der Cyberangriff und die Wirkung auf das Dialogverfahren
Wir wissen, dass das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB Berlin) am 15.06.2023 Ziel eines Cyberangriffs wurde. Es heißt, die IT-Systeme wurden nach und nach wieder in Betrieb genommen. Doch der Nachsatz auf der stark abgespeckten Webseite des HZB unter https://www.helmholtz-berlin.de. "Dennoch sind wir weiterhin nur eingeschränkt erreichbar." lässt vermuten, mit welchen Schwierigkeiten die IT des HZB immer noch zu kämpfen hat.
Was hat aber die Webseite des HZB mit der Transparenz im Dialogverfahren zu tun?
In dem HZB Dokument "Stilllegung und Rückbau des Berliner Experimentierreaktors BER – Selbstverständnis und Ziele des HZB im Dialogverfahren" kann man folgenden Satz "Transparenz im Sinne der Offenlegung aller relevanten Informationen werden wir sehr wichtig nehmen." lesen. Schade, aber dieses und alle anderen Dokumente/ Protokolle aus dem Dialogverfahren sind nach 5 Monaten nach dem Cyberangriff immer noch nicht wieder online. Und es gibt in dem Dialogverfahren noch keine Aussage darüber, ob und wann diese wieder verfügbar sind.
Diese Notiz soll eine öffentliche Erinnerung an die Selbstverpflichtung des HZB im Dialogverfahren sein.
S.W.
Nachtrag vom 17.01.2024:
Das HZB hat in ihrer eingeschränkten Webseite Informationen zum Dialogverfahren mit den veröffentlichten Dokumenten wieder bereitgestellt:
https://www.helmholtz-berlin.de/ber-ii/#dialog
Das HZB setzt auf Schacht Konrad als Endlager ...
Natürlich ist es nicht nur das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB), sondern es sind alle Betreiber von Rückbauprojekten in Deutschland, die in Schacht Konrad die radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (schwach- und mittelradioaktive Abfälle) entsorgen wollen/ müssen.
Doch als Mitglied der Begleitgruppe im "informellen" Dialog-Verfahren interessiert mich vorrangig die Vorbereitung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Rückbau des BER II, basierend auf realistischen Szenarien. Übringens ist das UVP-Verfahren (bisher) nur für den BER II vorgesehen, obwohl auf dem Gelände auch noch die Reste vom Vorgänger Reaktor BER I (siehe Ein Untoter - der BER I) stehen. Wenn das HZB im kommenden Jahr die Unterlagen für das UVP-Verfahren einreichen will, muss sich das HZB zu den Rahmenbedingungen positionieren. Und das sind u.a. auch die offene rechtliche Auseinandersetzung bezüglich Schacht Konrad ("Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses Schacht KONRAD") sowie der massive öffentliche Widerstand gegen dessen Inbetriebnahme ("Resolution gegen die Inbetriebnahme des Atommüll-Endlagers Konrad. 30 Räte und Kreistage der Region setzen erneut ein deutliches Zeichen und beschließen den Appell 2022"). Doch die Meldung der letzten Tage "KONRAD wackelt - Statik falsch berechnet" lässt Zweifel an der Kompetenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) aufkommen.
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