Natürlich ist es nicht nur das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB), sondern es sind alle Betreiber von Rückbauprojekten in Deutschland, die in Schacht Konrad die radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (schwach- und mittelradioaktive Abfälle) entsorgen wollen/ müssen.
Doch als Mitglied der Begleitgruppe im "informellen" Dialog-Verfahren interessiert mich vorrangig die Vorbereitung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Rückbau des BER II, basierend auf realistischen Szenarien. Übringens ist das UVP-Verfahren (bisher) nur für den BER II vorgesehen, obwohl auf dem Gelände auch noch die Reste vom Vorgänger Reaktor BER I (siehe Ein Untoter - der BER I) stehen. Wenn das HZB im kommenden Jahr die Unterlagen für das UVP-Verfahren einreichen will, muss sich das HZB zu den Rahmenbedingungen positionieren. Und das sind u.a. auch die offene rechtliche Auseinandersetzung bezüglich Schacht Konrad ("Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses Schacht KONRAD") sowie der massive öffentliche Widerstand gegen dessen Inbetriebnahme ("Resolution gegen die Inbetriebnahme des Atommüll-Endlagers Konrad. 30 Räte und Kreistage der Region setzen erneut ein deutliches Zeichen und beschließen den Appell 2022"). Doch die Meldung der letzten Tage "KONRAD wackelt - Statik falsch berechnet" lässt Zweifel an der Kompetenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) aufkommen.
Die BGE berichtet über Verzögerungen beim Wechsel des Führungsgerüsts am Schacht Konrad auf Grund einer "unerwartete(n) Überarbeitung bestimmter Teile der statischen Berechnungen des neuen Führungsgerüsts durch die BGE". Vielleicht kann das HZB im Dialogverfahren dazu Stellung nehmen.
Der Flyer Optimistenversion auf dem Weg zur "Grünen Wiese" (Bild rechts) entstand in unserer BI auf Basis der Aussagen des HZB im Abschaltjahr 2019. Wir sind nun 4 Jahre weiter, aber was ist heute davon geklärt ...?
Immerhin hat das HZB im Rückbau-Antrag unter dem Abschnitt "Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen" vorausschauend eine "längerfristige" Aufbewahrung am Standort angemeldet. Nun ist es an der Zeit, innerhalb des UVP-Verfahrens die "längerfristige" Aufbewahrung mit realistischen Zeithorizonten zu hinterlegen und die notwendigen Bedingungen für eine sichere Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle am Standort Berlin zu definieren.
S.W.