Wer gedacht hat, der Abtransport der Brennelemente des BER II nach deren Abklingphase würde mal so einfach nach Ahaus möglich sein, sollte sich eines Besseren belehren lassen.

Münsterländer Zeitung vom 14.07.2018

(Münsterländer Zeitung vom 14.07.2018)

Die Stadt Ahaus wird sich sicher mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Einlagerung wehren. Und ich denke, das ist richtig so, denn das augenblickliche Zwischenlager ist nur bis 2036 genehmigt, eine darüber hinaus gehende Zwischenlagerung bedarf eines völlig neuen Zwischenlager(konzept)s, das weit in die Zukunft reicht, denn der Zeitpunkt der Fertigstellung eines Atommüll-Endlagers ist alles andere als vorherzusehen. Unter den gegenwärtigen Gegebenheiten wäre es unverantwortlich, die BER II-Castoren nach Ahaus zu transportieren, da diese dort ab 2036 entweder in einer nicht mehr genehmigungsfähigen Anlage gelagert werden müssten oder vor der endgültigen Einlagerung ein weiterer Transport quer durch die Republik in ein länger nutzbares Zwischenlager nötig wäre.

Dies hat im Falle von Ahaus auch absolut nichts mit einer NIMBY (Not in my Backyard) - Politik zu tun, denn an die gesamtstaatliche Verantwortung einer Region darf im Zusammenhang mit der Atomtechnologie nur appelieren, wer sich seine eigene Verantwortung aktiv bewußt macht. Dies geschieht in Deutschland zur Zeit noch weder gesamtgesellschaftlich (es gibt keinen wirklichen Atomausstieg: siehe Büchel, Lingen, Gronau), noch geschieht dies in Berlin am HZB: Übernahme von Verantwortung erforderte eine absolute Transparenz bei allen Forschungsvorgängen und die Bereitschaft einzugestehen, dass die Forschungsergebnisse, die mit dieser Technologie seit den 50er Jahren erzielt worden sind, nicht dem Gemeinwohl der Menschheitsfamilie dienten, sondern macht- und forschungspolitischen sowie wirtschaftlichen Interessen untergeordnet waren. Der Schaden, der zukünftigen Generationen dadurch entstanden ist, ist unermessbar. Dies ist empathisch-denkenden Menschen seit langem bekannt.
Verantwortliches Handeln würde deshalb die sofortige Stilllegung des Reaktors bedeuten, um die Menge an Strahlenmüll zu begrenzen. Stattdessen aber wird mit fadenscheinigen Argumenten zur Forschungsrelevanz und trotz zweifelhaftem Katastrophenschutz an der Laufzeit bis 31.12.2019 festgehalten.

 

Herzlichen Gruß aus Babelsberg
H.

30000 Generationen b