Die Basis des Katastrophenschutzplans um den Atomreaktor BER II in Berlin ist falsch!
Situation:
Das Anti-Atom-Bündnis Berlin Potsdam hatte seit 2012 öffentlich kritisiert, dass der Katastrophenschutzplan für den BER II aus verschiedenen Gründen nicht den worst case Fall abdeckt und damit größere Schutzzonen zu definieren sind.
Die zuständige Atomaufsicht und das BMUB bestreiten diese Kritik:
„Selbst unter der völlig unrealistischen aber konservativen Annahme, dass es
keinerlei Rückhaltung gibt, zeigen die Ergebnisse, dass die gewählten Radien für die Katastrophenschutzplanung ausreichend sind. Für diese einfache Abschätzung bedarf es keiner weiteren Studie“
Auf dem am 11. Juli 2016 veranstalteten Fachgespräch der Bundestagsfraktion der Grünen:
"Forschungsreaktoren in Deutschland - Probleme und Herausforderungen"
bestätigte der Sachverständige Christian Küppers (Stv. Bereichsleiter Nukleartechnik & Anlagensicherheit des Öko-Institutes e.V. Darmstadt) die Vermutung des Anti-Atom-Bündnisses Berlin Potsdam. Christian Küppers ist Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesumweltministeriums und des Kerntechnischer Ausschusses (KTA). Er hat eine Neuberechnung nach den heutigen Normen vorgenommen und kommt zu dem Ergebnis, dass die Evakuierungszone von derzeitig 2,5 km auf 8 km für Erwachsene bzw. 10 km für Kleinkinder angehoben werden müsste2. Diese Zone umfasst u.a. vollständig Potsdam!
Damit ist die Basis des gerade überarbeiteten und kurz vor seiner Veröffentlichung stehenden Katastrophenschutzplanes vollkommen falsch.
Forderung:
- „Eigentum verpflichtet“.
Der Bund und das Land Berlin sind Eigentümer des Reaktors. Da die möglichen radiologischen Folgen für die Berliner und Potsdamer Bevölkerung nicht hinnehmbar sind, wird die sofortige Abschaltung des 43jährigen Atomreaktors gefordert. - Andernfalls wird auf Grund o.g. Feststellung das BMUB aufgefordert, notwendige Handlungen selbständig von Amts wegen nach Atomgesetz einzuleiten.