Richtwert
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Sieben ausländische AKW's um Deutschland - Grund genug, sich auf einen Notfall vorzubereiten!
Das Strahlenschutzgesetz von 2017 gab mit § 98 folgenden gesetzlichen Auftrag:
"Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bewertet mögliche Notfallexpositionssituationen. Auf seinen Vorschlag erlässt die Bundesregierung einen allgemeinen Notfallplan des Bundes. Der allgemeine Notfallplan des Bundes wird als allgemeine Verwaltungsvorschrift mit
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