Am 24. Juni 2017 hat sich der Standort Wannsee des Helmholtz Zentrums Berlin wieder an der Langen Nacht der Wissenschaften beteiligt und dabei nicht nur Labore und Landessammelstelle präsentiert, sondern auch Aussagen über die Stilllegung und den Rückbau des Reaktors gemacht.
Der bisher dazu fehlende formelle Antrag an die Atomaufsicht wurde am 24.04.2017 gestellt (http://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/berichte/kt/kernanlagen-betrieb.pdf), die zur Begutachtung erforderlichen detaillierten Unterlagen werden aber erst nach und nach erarbeitet und nachgereicht. Der Reaktor soll am Abend des 20. Dezember 2019 abgeschaltet werden. Stephan Welzel, der den Reaktor betreut, ist auch für das Stilllegungs- und Rückbaukonzept zuständig. Von mehreren möglichen Varianten wird vom HZB das Konzept „Rückbau zur grünen Wiese“ favorisiert, weil einerseits die noch vorhandene Reaktormannschaft abschnittweise kaum oder wenig verstrahlte Teile abbauen könne und andererseits jetzt das Fachwissen um Details des Bauwerks noch vorhanden sei.

Dadurch ergibt sich das Problem der Freimessung und weiträumigen Verteilung wenig verstrahlter Materialien. Der 120. Ärztetag hat in diesem Jahr in Freiburg vor dieser Lösung gewarnt.
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/120DaetBeschlussProt_2017-05-26.pdf
Da eine zusätzliche Belastung mit 10 Mikrosievert (die bisherige Grenze für Freimessungen) nicht harmlos ist, tritt der Ärztetag für den Verbleib kontaminierter Materialien auf dem jeweiligen Gelände ein. Darauf angesprochen, sagte Stephan Welzel bei der Veranstaltung zur Langen Nacht der Wissenschaften, das HZB werde sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Was der Gesetzgeber erlaube, würden sie in Anspruch nehmen. Das erinnert an Argumente der Autoindustrie im Abgasskandal. Das Vorsorgeprinzip des Atomgesetzes und das Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung stehen dem klar entgegen. Insofern ist hier die Verantwortung des HZB als Betreiber gefordert. Andererseits ist es an der Zeit, gesetzliche Vorgaben zu verschärfen.

Nach dem Atomgesetz (§ 7, Abs. 3) ist für die Stilllegung einer kerntechnischen Anlage eine Genehmigung erforderlich. Einzelheiten regelt die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (§ 19b). Weiterhin gibt es den Leitfaden zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss und zum Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss und zum Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen.

Der Antrag auf Genehmigung der Stilllegung muss Angaben zu den insgesamt geplanten Maßnahmen zum Rückbau sowie zu deren verfahrensmäßiger Umsetzung enthalten. Das Genehmigungsverfahren schließt eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein (Gesetz über die Umweltver­träglichkeitsprüfung Anlage 1 Punkt 11.1). Zuständig für Genehmigung und Aufsicht sind die Länderbehörden, die dem Weisungsrecht des Bundes unterstehen.

Das HZB will Anwohner in die Begleitung des Rückbauprozesses einbeziehen. Vorbild soll die kontinuierliche Bürgerbeteiligung des Prozesses „HZG im Dialog“ in Geesthacht sein. Dort hat es im März 2017 einen Erörterungstermin gegeben; auch dieser verlief nicht unproblematisch. http://www.lagatom.de/?p=4381

Es bleibt noch einiges zu tun.