Nun wird es ernst! Polen startete die internationale Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau von 3 Atomkraftwerksblöcken, moralisch gestärkt durch das Greenwashing der EU und kofinanziert mit Mitteln aus dem Euratom-Vertrag. Die interessierte deutsche Öffentlichkeit kann bis zum 13.12.2022 Anmerkungen machen und Anträge stellen

Die deutschen Unterlagen sind zu finden unter https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=66a12664-e4f6-4bcf-a86c-9694963878c4

Eine Einführung in die Unterlagen ist zu finden unter https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_mv/66a12664-e4f6-4bcf-a86c-9694963878c4/TEIL_1_EINFUHRUNG.pdf

Sich für die Abschaltung der verbliebenen deutschen AKWs einzusetzen ist das eine, aber wir müssen uns ebenfalls gegen den Neubau von AKWs in Europa einsetzen.
Fordert auch Eure Umweltverbände auf, sich zu beteiligen. Packen wir es an!

SW

Die folgende Bekanntmachung gibt den rechtlichen Rahmen:

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zum Ersten Kernkraftwerk in Polen
Der Generaldirektor für Umweltschutz (Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska) hat die Umweltverträglichkeitsdokumentation zum Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerks in Polen übersandt.
Das geplante Kernkraftwerk mit einer Leistung von bis zu 3.750 Megawatt elektrisch (MWe) besteht aus drei Kernkraftblöcken mit AP1000-Druckwasserreaktoren und soll in der Wojewodschaft Pommern, etwa 250 km von der deutschen Grenze entfernt, gebaut werden. Der konkrete Standort steht indes noch nicht fest. In Betracht kommen der Standort Lubiatowo-Kopalino auf dem Gebiet der Gemeinde Choczewo oder der Standort Zarnowiec zwischen den Gemeinden Gniewino und Krokowa. Im Rahmen der Artikel 4 und 5 der ESPOO-Convention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) hat Polen die Umweltverträglichkeitsdokumentation größtenteils in deutscher Sprache übermittelt und eröffnet die Möglichkeit der Beteiligung am grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren.
Alle Unterlagen können über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden:
https://gendyrochronysrodowiska-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/teams8_gendy-rochronysrodowiska_onmicrosoft_com/Ev9HdIPx7mZDizoXABt-EMgB89Fn5TBxM6I1cI-ehTSQ7w?e=HAHbOMhttps://gendyrochronysrodowiska-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/teams8_gendy-rochronysrodowiska_onmicrosoft_com/Ev9HdIPx7mZDizoXABt-EMgB89Fn5TBxM6I1cI-ehTSQ7w?e=HAHbOM
Darüber hinaus sind die in deutscher Sprache verfügbaren Dokumente – insbesondere auch zu Verfahrensfragen – nachfolgend eingestellt.
Interessierte Teile der Öffentlichkeit, die Anmerkungen zur Umweltverträglichkeitsdokumentation machen oder Anträge dazu stellen wollen, müssen ihre Stellungnahmen
bis zum 13. Dezember 2022 per E-Mail an den Generaldirektor für Umweltschutz (Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska) unter der Adresse
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden. Bei Briefpost lautet die Adresse Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warzawa, Polen.

Unter diesem Link findet man die an Deutschland gerichtete Verfahrensbeschreibung.